Nicole Buss
Rechtsanwältin | Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)
Nicht erst seitdem das Thema Datenschutz in den Medien intensiv thematisiert wird, wissen Unternehmen genau, dass die Daten das Herzstück eines jeden Unternehmens sind. Welche gesetzlichen Anforderungen jedoch an den Datenschutz im Unternehmen gestellt werden, ist oft unbekannt. Frau Rechtsanwältin Buss ist neben ihrer rechtlichen Tätigkeiten ebenfalls als Spezialistin für Datenschutz in kleinen, mittelständischen oder großen Unternehmen in jedweder Branche als externe Datenschutzbeauftragte tätig. Erwarten Sie pragmatischen und rechtssicheren Datenschutz auf höchstem Niveau. Auch als Beraterin und Rechtsanwältin in Sachen Datenschutz – etwa als Unterstützerin Ihres internen Datenschutzbeauftragten für schwierige Grundsatzfragen, zu dessen Training on the Job über einen fest definierten Zeitraum oder als Ihre Nothilfe für den Fall besonderer plötzlicher oder grundlegender Datenschutzfragen.
Die 3 größten Irrtümer bei ext. Datenschutzbeauftragten
Wir haben schon eine IT-Firma
Datenschutz wird leider oft mit IT-Sicherheit verwechselt. Diese deckt aber nur einen geringen Teil des eigentlichen Datenschutzes ab. Denn in jeder Unternehmensabteilung (Personal, Vertrieb, …) bestehen besondere datenschutzrechtlichen Vorgaben, die von der IT-Abteilung nicht überschaut werden können.
Wir haben keinen Bedarf
Viele - insbesondere kleine - Unternehmen gehen oft davon aus, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigten. Doch bereits ab 9 Personen (dazu zählen auch Freelancer, Praktikanten, …), die z.B. Zugriff auf Outlook haben, ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben.
Wir wurden noch nie kontrolliert
Meist rechnet man nicht damit, dass eine Kontrolle das eigene Unternehmen trifft, bis es passiert. Auch heute schon sind die Aufsichtsbehörden restriktiv. Ab der Anwendung der EU-DSGVO ab 25. Mai 2018 ist voraussichtlich mit einem noch härteren Durchgreifen zu rechnen.